Jahreseinkommen**Trägerbeitrag*MitgliedsbeitragEssensgeld**Ersatzzahlung
(je Std. nicht
geleisteter Elterndienste)
bis 35 000 €0,00 €10,00 €70,00 €15,00 €
bis 85 000 €0,00 €55,00 €70,00 €15,00 €
ab 85 001 €
und ohne Nachweis
0,00 €95,00 €70,00 €15,00 €
* entfällt bis auf Weiteres durch Übernahme der Kosten für den Trägerbeitrag durch die Stadt Bielefeld
** in der ersten Beitragsstufe des Jungendamtes (Einkommen bis 17 500 €) wird das Mittagessen im Rahmen des Teilhabepaketes nach ALG II durch die Stadt Bielefeld subventioniert – dies geschieht allerdings nur auf Antrag der Eltern bei der jeweils zuständigen Stelle (Bügeramt, Sozialamt, etc., das Familienbüro im Neuen Rathaus gibt Auskunft zu diesem Thema und hilft bei der Beantragung). Ohne entsprechende Bewilligung beträgt das Essensgeld auch hier 70,00 €)

Die Beitragsordnung als PDF