Jahreseinkommen**Trägerbeitrag*MitgliedsbeitragEssensgeldErsatzzahlung
(je Std. nicht
geleisteter Elterndienste)
bis 17 500 €0,00 €10,00 €**0,00 €15,00 €
bis 24 542 €0,00 €20,00 €70,00 €15,00 €
bis 36 813 €0,00 €30,00 €70,00 €15,00 €
bis 49 084 €0,00 €40,00 €70,00 €15,00 €
bis 61 355 €0,00 €50,00 €70,00 €15,00 €
bis 73 626 €0,00 €60,00 €70,00 €15,00 €
bis 85 897 €0,00 €70,00 €70,00 €15,00 €
bis 98 168 €0,00 €80,00 €70,00 €15,00 €
bis 110 439 €0,00 €90,00 €70,00 €15,00 €
über 110 439 €0,00 €100,00 €70,00 €15,00 €
* entfällt bis auf Weiteres durch Übernahme der Kosten für den Trägerbeitrag durch die Stadt Bielefeld
** in der ersten Beitragsstufe wird das Mittagessen im Rahmen des Teilhabepaketes nach ALG II durch die Stadt Bielefeld subventioniert – dies geschieht allerdings nur auf Antrag der Eltern bei der jeweils zuständigen Stelle (Bügeramt, Sozialamt, etc., das Familienbüro im Neuen Rathaus gibt Auskunft zu diesem Thema und hilft bei der Beantragung). Ohne entsprechende Bewilligung beträgt das Essensgeld auch hier 70,00 €)

Die Beitragsordnung als PDF